NS-Verbrechen: Gebot der Gerechtigkeit erforderte Verurteilung  

Seit 2011 erinnern in Gelsenkirchen zwei Stolpersteine an den Widerständler Erich Lange – der eine am letzten selbstgewählten Wohnort in der Schwanenstraße, ein weiterer am Rundhöfchen, dem Ort seines gewaltsamen Todes in der Gelsenkirchener Altstadt.

Erich Lange war zunächst Mitglied der so genannten Schutzstaffel der NSDAP. Er stellte sich jedoch noch vor der Machtübergabe gegen die Nationalsozialisten, wurde Mitglied der KPD und des „Kampfbundes gegen den Faschismus“. In den Augen der Nazis war Erich Lange somit ein „Verräter an der nationalen Sache“.

Am 23. März 1933 titelte die Gelsenkirchener Allgemeine Zeitung „Kommunistischer Funktio- när erschossen“ – das Opfer war Erich Lange. Der Schütze, ein SS-Mann, will in Notwehr geschossen haben. Mehr war bisher über das Verbrechen bisher nicht bekannt, beim Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen (ISG) fanden sich keine Archivalien zur Person oder dem Schicksal von Erich Lange.

Jüngst stieß Historiker Andreas Jordan (Gelsenzentrum e.V.) bei Recherchen zur Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in NRW zwischen 1946-1949 jedoch auf eine Archivsignatur, die auf ein Strafverfahren vor dem Schwurgericht Essen gegen zwei SS-Angehörige hinwies, die einen ehemaligen Kameraden auf offener Straße in Gelsenkirchen erschossen hatten. Schnell stand fest, das es sich bei den Angeklagten um die Personen handelt, die 1933 Erich Lange getötet hatten. Die nun erfolgte Auswertung der Akte aus dem Bundesarchiv bringt mehr Licht in eines der Verbechen in der frühen Phase der NS-Gewaltherrschaft in Gelsenkirchen.

Während ihrer Zugehörigkeit zur SS hatten die beiden Angeklagten Erich Schneider und Wilhelm Dudek im Sommer 1932 Erich Lange kennengelernt. Lange war ebenfalls Mitglied der SS und gehörte wie die Angeklagten dem selben SS-Sturm an. Lange trat jedoch im November 1932 wieder aus der SS aus und wurde Mitglied der KPD. Das war den Angeklagten bekannt.

In der Nacht vom 21. auf den 22. März 1933 suchten die Angeklagten in SS-Uniform gemeinsam mit anderen SS-Männern die Wirtschaft „Stadtkeller“ in der Gelsenkirchener Altstadt auf. Beide trugen eine Pistole. Kurze Zeit später betrat auch Erich Lange das Lokal. Es dauerte nicht lange, da kam es zu einem Wortwechsel zwischen den Angeklagten und Erich Lange, der in eine Schlägerei mündete. Die Angeklagten Schneider und Dudek schlugen mit ihren Koppeln auf Erich Lange ein, bis dieser aus dem Lokal floh. Der Angeklagte Dudek verfolgte ihm mit zwei weiteren uniformierten Männern. Sie holten Erich Lange in Höhe des Hotels „Monopol“ in der Nähe der „Hubertusbar“ ein und schlugen erneut massiv auf ihn ein, sodass er laut um Hilfe schrie. Als Lange dann loslief, um den Schlägen zu entgehen, gab Dudek aus einer Entfernung von etwa 2-3 Metern drei Schüsse aus der Dienstpistole auf ihn ab. Von Kugeln getroffen fiel Erich Lange zu Boden. Das geschah gegen 5.10 Uhr. Die Verfolger suchten das Weite, ohne sich weiter um Lange zu kümmern.

Als sich kurz nach dem Vorfall der Zeuge Funke dem Tatort näherte, traf er mit mehreren SA-Männern zusammen. Diesen teilte er seine soeben gemachte Beobachtung mit, Lange sei von einem SS oder SA-Mann erschossen worden. Diese entgegneten, das seien keine Uniformierten gewesen. Funke musste mit zur Polizeiwache, dort wurde er von Kriminalkommisar Tenholt vernommen. Funke konnte gegen 8 Uhr gehen, er ist in dieser Angelenheit nicht wieder verhört worden.

Nach dem letzten Schuss erschien der sich auf dem Weg zur Arbeit befindliche Zeuge Pruschinski am Tatort und konnte nur noch – wie zuvor Funke – den Tod des Erich Lange feststellen. Ein auftauchender SS-Mann mit gezogener Pistole forderte den Zeugen mit den Worten „Was ist den hier los, mach das du wegkommst, lass das Schwein liegen“ auf, zu verschwinden.

Am nächsten Morgen mussten die beiden Angeklagten zur Sturmbann-Dienststelle kommen. Dudek schilderte den Sachverhalt. Daraufhin ordnete der Leiter der Dienststelle Schulz mit den Worten „Wir müssen die Sache drehen“ an, das der Angeklagte Schneider als Hilfsbeamter der Polizei Lange erschossen habe, weil dieser sich seiner Festnahme durch Flucht habe entziehen wollen. Schneider sollte die Tat auf sich nehmen, hatte dann jedoch zunächst Bedenken, das Vernehmungsprotokoll zu unterschreiben, da er sich einer Tötung bezichtigte. Doch ihm wurde sofort versichert, das es bei dieser einen Vernehmung bleiben werde und er nichts zu befürchten habe.

Vater des Opfers brachte Nachkriegsprozess ins Rollen

Tatsächlich sind dann keine weiteren Ermittlungen getätigt worden, der nun Mitangeklagte Dudek ist seinerzeit nicht verhört worden. Nach dem Krieg wurde auf die Anzeige des Vaters von Erich Lange am 19. Juni 1948 ein Verfahren gegen die mutmaßlichen Täter Dudek und Schneider eingeleitet.

In der Verhandlung stellte das Schwurgericht fest, das sich der Angeklagte Schneider der gefährlichen Körperverletzung, der Angeklagte Dudek der vorsätzlichen Tötung sowie der ge- fährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits ver- jährt, war zu prüfen, ob auf Grund der Verordnung zur Beseitigung nationalsozialisticher Ein- griffe in die Strafrechtspflege vom 23. Mai 1947 noch eine Betrafung möglich war. Diese Frage hat das Schwurgericht Essen in der Verhandlung vom 21. September 1949 bejaht, denn dass das Verbrechen der Tötung auch nach 16 Jahren eine Sühne verlangt, erfordere das Gebot der Gerechtigkeit. Schneider wurde erstinstanzlich zu zwei Monaten Gefängnis, Dudek zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Gegen das Urteil legte Schneiders Rechtsanwalt wie auch die Staatsanwaltschaft Revision ein. Im Januar 1950 ergeht ein Beschluss des I. Strafsenats des Obersten Gerichtshofes für die britische Zone, das Verfahren – soweit es Erich Schneider betrifft – einzustellen. Der Revision Dudeks wird stattgegeben und das Verfahren an das Schwurgericht Essen zurückverwiesen. Im April 1950 wird Wilhelm Dudek erneut vom Schwurgericht des Landgerichts Essen wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt.

Dieser Beitrag wurde unter Stadtgeschichte Gelsenkirchen abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar