Armutszeugnis für Rentenversicherer
Jüdische NS-Verfolgte können nach drei Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichts in Kassel ihren Anspruch auf eine Ghetto-Rente leichter durchsetzen. Wie die Kasseler Richter am Dienstag entschieden, müssen die Rentenversicherer das sogenannte Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) großzügiger auslegen.