Staatsanwalt leitet Ermittlungen ein

Aufforderung zum Protest gegen Pro NRW soll Straftatbestand erfüllen

Auf verschiedenen Webseiten wird gegen die geplanten Aktivitäten der rechtsextremistischen Pro NRW am letzten Märzwochenende im Ruhrgebiet mobilisiert. Die rechtspopulistische Partei Pro NRW kündigt an, am 26. März eine so genannte „Mahnwache“ und am 27. einen Parteitag mit einer „Anti-Minarett-Konferenz“  in Gelsenkirchen abhalten zu wollen. Am 28. März  ist ein „Sternmarsch“ zur Merkez-Moschee in Duisburg geplant. Daran beteiligt sich auch die faschistische NPD.  Pro NRW und NPD wollen wie in der Schweiz ein Minarettverbot durchsetzen. RassistInnen und NeofaschistInnen aus Deutschland und ganz Europa sind zu den Aufmärschen/Konferenzen der Rechtsextremen bereits eingeladen. Dagegen formiert sich ein breiter zivilgesellschaftlicher Widerstand, auch auf verschiedenen Seiten im Internet wird zum Protest gegen die Aktivitäten der Rassisten aufgerufen.

Die Staatsanwaltschaften in Duisburg und Essen haben jetzt wegen des Verdachts der „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ Ermittlungen gegen Webseiten-Betreiber eingeleitet. Im Aufruf zum friedlichen und gewaltfreien „Blockieren“ der Naziaufmärsche- und Kundgebungen auf den Webseiten sehen die Behörden eine strafrechtliche Relevanz. In Gelsenkirchen, das im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Essen liegt, richten sich die Ermittlungen vorest nur gegen den Betreiber und Webmaster der Seite „www.gelsenkirchen-nazifrei.de“. „Ich habe eine Vorladung erhalten, am 12.3. 2010 habe ich bei der Staatsschutz-Abteilung der Gelsenkirchener Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter zu erscheinen. Wir sehen im Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden eine zunehmende Kriminalisierung sowohl unseres Bündnisses gegen Rechts als auch unserer Webseite und unseres Aufrufs“, das sagte der von den Ermittlungen betroffene Webmaster heute in Gelsenkirchen.

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