Streichung der “Rasse”

Umstrittener Begriff steht in zwei Gesetzen

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Parlamente aufgerufen, den Begriff „Rasse“ aus Gesetzestexten zu tilgen. Dies betreffe eine Änderung des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, teilte das Institut am Montag in Berlin mit. Im Grundgesetz taucht der Begriff in Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) auf. Das Gleichbehandlungs-gesetz formuliert, dass niemand wegen seiner „Rasse“ diskriminiert werden darf.

Der Begriff „Rasse“ sei historisch extrem belastet, kritisierte das Institut. Menschen würden damit pauschal bestimmte Eigenschaften zugeschrieben. In einigen europäischen Ländern werde der Begriff in Gesetzestexten nicht mehr verwendet. „In Deutschland ist dieser Schritt längst überfällig.“ Das aus Bundesmitteln finanzierte Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2001 auf Empfehlung des Bundestages gegründet. Es soll über die Situation der Menschenrechte im In- und Ausland informieren.

Quelle: dpa

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