Gegen den DB-Boykott: Tausend mal 40 Euro für das Gedenken
In einem aktuellen Aufruf appelliert der „Zug der Erinnerung“ an die deutsche Öffentlichkeit, das Gedenken an die tausenden Opfer der Sobibór-Deportationen zu ermöglichen. Für dieses Gedenken verlangt die Deutsche Bahn AG voraussichtlich 10.000,00 Euro. Weitere 40.000,00 Euro, die der „Zug der Erinnerung“ bereits bisher zahlen musste, hat die DB AG an eine „Bundesstiftung“ unter Kontrolle des Finanzministers weitergereicht – mit der ausdrücklichen Maßgabe, diese Gelder seien auf keinen Fall für den „Zug der Erinnerung“ bestimmt. Eine Förderung des Sobibór-Gedenkens im Mai und Juni hat die „Bundesstiftung“ (EVZ) abgelehnt.
Als „zutreffend“ bezeichnet die Deutsche Bahn AG 2013 folgende Äußerungen:
„Die Inhaftierung von Häftlingen in einem Konzentrationslager und damit der Grundbestand der Freiheitsberaubung lagen außerhalb des Einflussbereichs der Reichsbahn.“
„ … die Exzesse der SS-Bewachungsmannschaften weisen keine innere Verbindung zu dem Umstand auf, dass die Reichsbahn auch Gefangenentransporte durchgeführt“ hat.
(Schriftsatz der Deutschen Bahn AG, Frankfurt a.M., Februar 2013)
Kommen Sie auf die Bahnhöfe, um von den deportierten Kindern und Jugendlichen Abschied zu nehmen u.a. in Braunschweig (29.5.), Wolfsburg (30.5.), Wittenberge (31.5.), Berlin (1.-4.6.), Frankfurt/Oder (5.6.), Magdeburg (6.6.), Hannover (7.6.) und Dortmund (10.-12.6.)
Zug der Erinnerung
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln, BLZ (370 502 99), Kto. 0352 550 392
Tägliche Informationen über den Sammelstand unter: www.zug-der-erinnerung.eu oder www.facebook.com/Zug.der.Erinnerung
(Quelle: Flyer, Zug der Erinnerung)
Völkermord unter Nutzung der Transportkapazitäten der Reichsbahn
Die Deutsche Reichsbahn kassierte für jeden deportierten Juden 4,0 Reichspfennig pro Schienenkilometer. Der Tarif in den Tod entsprach der dritten Klasse. Für Kinder unter vier Jahren wurde nur der halbe Preis einbehalten. Die Deutsche Reichsbahn hat am Völkermord gut verdient. In der Regel mussten die Opfer ihren Transport in die Vernichtungslager selbst zahlen und wenn dies nicht möglich war, hatte das Reichssicherheitshauptamt die Kosten zu tragen.
Beispielweise über eine Bahnstrecke von Paris nach Auschwitz (1.500 Kilometern) wurden zwischen 1942 und 1944 11 000 Kinder in Viehwagons deportiert. Die rund 52-stündige Reise führte unter der Zugnummer „DA-901“ unter anderem über Saarbrücken, Kaiserslautern, Frankfurt am Main, Erfurt und Dresden quer durch Deutschland in den Tod. „DA“ stand abgekürzt für David und diente wie der Davidstern der Kennzeichnung von Judentransporten. An jedem dieser 11.000 Kinder verdiente die Deutsche Reichsbahn, deren Rechtsnachfolgerin die heutige Deutsche Bahn AG ist.
Für ihre Beihilfe zu den NS-Massendeportationen kassierte die „Deutsche Reichsbahn“ Transporteinnahmen in heutiger Höhe von mindestens 445 Millionen Euro, wie der Verein „Zug der Erinnerung“ in einem Gutachten am 6. November 2009 in Berlin vorstellte. Diese Summe wurde den Deportierten, die ihre Verschleppung in zahlreichen Fällen selbst zahlen mussten, nie vergolten. Weder die Bundesrepublik Deutschland, noch das Rechtsnachfolge Unternehmen die Deutsche Bahn AG (DB) hat den Opfern und ihren Angehörigen je eine Entschädigung für die Fahrt „mit der Reichsbahn in Tod“ bezahlt.
„(…) Kurz gesagt, die Funktion der Reichsbahn bei der Vernichtung der Juden eröffnet Fragen über das Wesen des gesamten Nazi-Regimes. In all den Jahren hat man die Reichsbahn nicht als einen beachtenswerten Bestandteil einer politischen Ordnung angesehen , obwohl sie …ein unerlässliches Element in der Vernichtungsmaschinerie bildete…Die tiefgreifende Einbeziehung der Reichsbahn in den Vernichtungsprozess des Dritten Reichs ist eine Tatsache, die nicht länger als nebensächlich und unbedeutend abgetan werden darf…“ (Raul Hilberg in“ Sonderzüge nach Auschwitz“, 1981 S.111)