Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen


Übergabe an die Öffentlichkeit: Dienstag, 27. Mai 2008, 13 Uhr


Viele Jahrzehnte waren die homosexuellen NS-Opfer in Deutschland aus der offiziellen Gedenkkultur ausgeschlossen. Sie wurden von Entschädigungszahlungen ausgegrenzt. § 175 StGB, der sexuelle Begegnungen unter Männern unter Strafe stellte, blieb in der Bundesrepublik in seiner Nazi-Fassung bis 1969 unverändert in Kraft. In vielen Ländern dieser Welt sind Schwule und Lesben heute noch schwerer Verfolgung ausgesetzt. Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Lesben und Schwulen entschieden entgegenzutreten.


Am 12. Dezember 2003 fasste der Deutsche Bundestag den Beschluss, ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zu errichten. Das war ein wichtiger Erfolg für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und für die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“, die gemeinsam für dieses Projekt geworben haben. Seit sechzehn Jahren haben wir uns für das Denkmal eingesetzt, unterstützt von zahlreichen Organisationen und Einzelpersönlichkeiten.

75 Jahre nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten und 60 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist es nun endlich erreicht, dass die Bundesrepublik Deutschland den verfolgten Homosexuellen einen Gedenkort widmet. Am 27. Mai 2008 wird das Denkmal auf Einladung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann feierlich der Öffentlichkeit übergeben.

Zur Übergabe sprechen:
Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien
Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister von Berlin
Günter Dworek, Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
Albert Eckert, Initiative“ Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“
Linda Freimane, ILGA Europe (International Lesbian and Gay Association)

Quelle:Lesben- und Schwulenverband (LSVD)

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