Innenministerium: Rechtsextremistische Splitterpartei schürt gezielt Hass
Düsseldorf (ots) – Als erbärmliche und menschenverachtende Propaganda von Rechtsextremisten stuft die Landesregierung die angekündigten Hetzkundgebungen der Splitterpartei pro NRW ein. Vor mehr als 20 Flüchtlingsheimen wollen sie die Bewohner einschüchtern. „Wir werden dies sehr scharf beobachten und bei Rechtsverstößen konsequent durchgreifen“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger heute (7. März 2013) im Düsseldorfer Landtag.
„Die Extremisten in Nadelstreifen“ schüren gezielt Hass gegen Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind und hier Schutz suchen. Das ist schäbig und gefährlich für das friedliche Miteinander in unserem Land. Alle Menschen, die hier leben, sollen sich sicher fühlen, unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe und Religion“.
Die Agitationen der Rechtsextremisten sind für die nächsten zwei Wochen geplant. „Auf infame Weise stellen die Wirrköpfe Grundwerte unserer Demokratie in Frage“, warnte Jäger. „Wir wollen politisch Verfolgten bei uns Schutz gewähren. Menschenwürde und Diskriminierungsverbot sind unverzichtbare Menschenrechte. Das dürfen wir auch aufgrund der Nazi-Diktatur nicht vergessen.“
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Einschätzung des Verfassungsschutzes NRW bestätigt, der pro NRW als rechtsextremistisch einstuft und seit Jahren beobachtet. „Unter dem Deckmantel eines unverfänglichen Namens schüren diese geistigen Brandstifter bewusst Ängste vor Überfremdung und transportieren ihre antidemokratische und ausländerfeindliche Ideologie“, erklärte Jäger.
Ihr Versuch, den Stempel der Verfassungsfeindlichkeit um jeden Preis zu vermeiden, ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung im Februar 2011 deutlich herausgestellt: Die Bekenntnisse von pro NRW zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind ersichtlich unglaubwürdig und taktisch bedingt. Tatsächlich will die Partei – so das Gericht – „einen Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, nämlich die Menschenrechte für bestimmte Personengruppen außer Geltung setzen.“
Presseerklärung des Innenministeriums NRW vom 7.3.2013, 14:55 Uhr