DB AG und Stadt Nürnberg unterliegen

„NS-Opfer der ‚Reichsbahn‘ mit Klage erfolgreich“

Die Deutsche Bahn und die Stadt Nürnberg müssen Überlebenden der „Reichsbahn“-Deportationen eine zuvor verbotene Kundgebung gestatten. Die Verbotsauflagen wurden am heutigen Freitag, 3.12., zurück genommen, nachdem der „Zug der Erinnerung“ Klage eingereicht hatte.

DB und Stadt Nürnberg wollten den Deportierten öffentliches Straßenland sperren, weil die Vorbereitungen für den Besuch der Bundeskanzlerin zum 175. Bahnjubiläum am kommenden Dienstag, 7.12., in Nürnberg Vorrang hätten. Zu der Kundgebung, die bereits morgen (4.12.;12:30 Uhr) stattfindet, werden Überlebende der „Reichsbahn“-Deportationen aus Deutschland und den osteuropäischen Staaten erwartet. Sie verlangen die Rückzahlung der Einnahmen, die der Unternehmensvorgänger der DB AG („Deutsche Reichsbahn“) erzielt hat. DB AG und Bundesregierung lehnen jegliche Restitution der Deportationsopfer ab. Den osteuropäischen Überlebenden wurde „humanitäre Hilfe“ im Wert von 25 € pro Person angeboten. Der Festakt der DB AG mit etwa 500 Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft kostet mehrere Millionen Euro.

→ Zug der Erinnerung

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