BND darf Eichmann-Akte nicht komplett sperren
Eine argentinische Journalistin hat einen Teilerfolg gegen den Bundesnachrichtendienst errungen. Weil dieser ihr die Einsicht in bislang geheime Akten des SS-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann verweigerte, zog sie vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter befanden, die Akten dürften nicht länger komplett gesperrt werden.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Akte des NS-Verbrechers Adolf Eichmann nicht komplett sperren. Damit gab das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig einer Südamerika-Korrespondentin recht, die Einsicht in die maßgeblich aus den 50er- und 60er-Jahren stammenden Archivunterlagen beantragt hatte. (…)
Weiterlesen: BND darf Eichmann-Akte nicht komplett sperren