Ein „Moorsoldat“ überlebt Buchenwald, Mauthausen und Auschwitz

Ernst Papies: Die Bundesrepublik verweigerte ihm bis zum Tode jede Entschädigung

Ernst Papies, August 1945. Nach dem Ende der NS-Herrschaft wurde ihm jegliche

Ernst Papies, August 1945. Nach dem Ende der NS-Herrschaft wurde ihm jegliche „Wiedergutmachung“ verweigert – er sei kein Verfolgter des Nationalsozialismus im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes, sondern als „175er“ ein nach den geltenden Gesetzen verurteilter Straftäter.

Am Freitag, den 14. August 2015 um 10 Uhr wird in Gelsenkirchen, Cranger Str. 398, ein Stolperstein verlegt, der an den außergewöhnlichen Lebensweg eines Mannes, gebürtig in Gelsenkirchen, erinnert: Für Ernst Papies, geboren in Buer (heute Gelsenkirchen), Jg. 1909, gestorben in Konstanz am Bodensee 1997 wird damit die Erinnerung wach gehalten.

Ernst Papies überlebte als verfolgter Homosexueller zunächst die Sklavenarbeit im Moorlager im Emsland, dann die Konzentrationslager Buchenwald, Mauthausen in Österreich, ein Außenlager von Auschwitz und erneut Mauthausen. Nach dem Ende der NS-Herrschaft wurde ihm jegliche Wiedergutmachung verweigert – er sei kein Verfolgter des Nationalsozialismus im Sinne des Bundes-entschädigungsgesetzes, sondern als „175er“ ein nach den geltenden Gesetzen verurteilter Straftäter.

Papies kämpfte 30 Jahre lang für eine „Wiedergut-machung“ und Anerkennung des Unrechts, dass ihm angetan wurde – vergeblich. Zahlreiche Schreiben an Bundeskanzler Adenauer, ein persönlicher Besuch beim Kanzleramt in Bonn, Schreiben an Bundespräsident Heuss und andere sowie der sogenannte Rechtsweg bringen keinen Erfolg. Im Gegenteil: Weil er sehr vehement für seine Rehabilitation kämpft und „lästig“ wird, wird noch in den 50er Jahren erneut gegen ihn strafrechtlich ermittelt. Erneut holen ihn die Qualen und das begangene Unrecht der Vergangenheit ein, als er in den 70er Jahren einen Renten-antrag stellt: die Zeiten der Moorlagerhaft und die 6jährige KZ-Internierungszeit werden nicht für die Rentenberechnung anerkannt. Auch die Organisation der ehemaligen KZ-Häftlinge grenzt ihn aus und verweigert politische Unterstützung und Solidarität.

Papies teilt dieses Schicksal mit zahlreichen Homosexuellen, die die Nazizeit und KZ überlebten: Sie erhielten niemals eine Entschädigung. Sie wurden bis 1969 nach der Nazifassung von 1935 des §175 weiterverfolgt und ausgegrenzt und bestraft. „Ich freue mich, dass meine Anfrage an die Europa-Abgeordnete Frau Terry Reintke, die Patenschaft für den Stolperstein zu übernehmen, positiv beantwortet wurde“.

Quelle: Jürgen Wenke, ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins „Rosa Strippe e.V.“ in Bochum.

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