Nazi-Fahnder hoffen auf Demjanjuk-Prozess in Deutschland

Er soll für den Tod von zehntausenden Juden in Konzentrationslagern mitverantwortlich sein. „Iwan der Schreckliche“, so nannten Häftlinge den KZ-Wächter Iwan John Demjanjuk. Nun könnte der mutmaßliche Nazi-Kriegsverbrecher bald vor einem deutschen Gericht stehen.

Ludwigsburg – Iwan John Demjanjuk ist laut der kürzlich vom Simon-Wiesenthal-Zentrum veröffentlichen Liste die Nummer zwei der zehn meistgesuchten Nazi- Kriegsverbrecher. 1988 wurde er in Jerusalem zum Tode verurteilt, weil er in verschiedenen deutschen Vernichtungslagern an Massenmorden an Juden beteiligt gewesen sein soll. Das Urteil wurde aber 1993 aufgehoben, weil es Zweifel gab, dass es sich bei ihm wirklich um den berüchtigten Wärter „Iwan der Schreckliche“ handelt.

Bald könnte der heute 88-jährige mutmaßliche Kriegsverbrecher erneut vor Gericht kommen – in Deutschland. „Wir sind der Auffassung, dass er nach deutschem Strafrecht verurteilt werden kann“, sagte der Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, Kurt Schrimm, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die zuständige Behörde in Ludwigsburg werde in den kommenden zwei Monaten einen Antrag beim Bundesgerichtshof stellen, um die Ausweisung des gebürtigen Ukrainers aus den USA zu erreichen. Das höchste deutsche Strafgericht müsse entscheiden, ob der Fall in der Verantwortung einer deutschen Staatsanwaltschaft liege und wenn ja, welche Anklagebehörde zuständig wäre.

Schrimm zufolge könnte im Fall Demjanjuk eine Ausnahme im deutschen Gesetz greifen. Zwar ist die deutsche Justiz nur zuständig, wenn der Täter ein Deutscher ist oder die Straftat auf deutschem Boden verübt wurde. „Aber eine große Anzahl der Opfer kam aus Deutschland und Demjanjuk handelte in deutschem Auftrag“, erklärte Schrimm. Eine Verurteilung Demjanjuks durch ein deutsches Gericht könnte auch weitreichende Folgen für die Verfolgung anderer nationalsozialistischer Straftäter haben: „Es gibt noch viele weitere, die ähnlich wie Demjanjuk nicht aus Deutschland stammen, aber nach deutschem Gesetz verantwortlich sind.“ Ein Prozess gegen den 88-Jährigen könne deshalb als „Musterfall“ gelten.

In seiner bisherigen Wahl-Heimat USA war Demjanjuk vor kurzem endgültig die US-Staatsbürgerschaft aberkannt worden. der 88-Jährige soll abgeschoben werden. Bislang war aber noch kein Land bereit, Demjanjuk aufzunehmen.

Quelle: ayd/dpa

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